12.4. Die Regulierung des Antriebes der Kupplung
Für die Bequemlichkeit der Wahrnehmung ist die Regulierung des Antriebes der Kupplung auf der Getriebe vorgeführt, die vom Auto abgenommen ist.
Der volle Lauf des Pedals der Kupplung soll 125-135 mm bilden. Der äusserst zulässige Lauf – 160 mm.
Die Regulierung des Laufs des Pedals verwirklicht sich von der Veränderung der Länge der Hülle des Taus zwischen dem Träger auf der Getriebe und der Schelle im Schild peredka mit Hilfe der Regelungsmuttern.
Bei der Erhöhung der Länge der Hülle nimmt der Lauf des Pedals zu, und bei der Verkleinerung – verringert sich.
Bei saworatschiwanii der Regelungsmutter 1 verringert sich die Länge der Hülle. Bei saworatschiwanii der Regelungsmutter 2 nimmt die Länge der Hülle zu. |
1 - die Schelle der Hülle des Taus |
DIE ORDNUNG DER AUSFÜHRUNG
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